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Leistungen

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet, daher auch nicht ausgewiesen.

Da Legasthenie und Dyskalkulie KEINE Krankheiten sind, müssen die Kosten für Austestungen und Trainingsstunden privat getragen werden und können NICHT über die Krankenkasse verrechnet werden.

Weitere Informationen über eventuellen Kostenübernahme siehe unten Downloads.

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